Als Gruft bezeichnet man eine Grabstätte, die eine oder mehrere Stellen innehat, so dass dort mehr als eine Person beigesetzt werden kann. Der Angehörige wählt diese Grabstätte, die er sich zuvor bzgl. der Lage selbst ausgesucht hat, wenn der Wunsch besteht, dass Familienmitglieder nebeneinander bestattet werden möchten. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich.