Mit Wahlgrab wird eine Grabstätte bezeichnet, die Angehörige auf dem Friedhof auswählen können. Wahlgräber sind in der Regel breiter als Reihengräber. Die Ruhefrist ist oft länger als bei Reihengräbern. Gern gewählt werden zweistellige Wahlgräber. Ehepaare können dort nebeneinander beigesetzt werden. Die Grabpflege ist leichter als bei zwei voneinander entfernt liegenden Reihengräbern auf einem Friedhof. Es wird nur ein Denkmal benötigt.