Als Amtsärztliche Leichenschau bezeichnet man die Untersuchung des Leichnams durch einen Amtsarzt. Die Amtsärztliche Leichenschau dient der Überprüfung der Todesursache und ist vor jeder Einäscherung gesetzlich vorgeschrieben.
Als Amtsärztliche Leichenschau bezeichnet man die Untersuchung des Leichnams durch einen Amtsarzt. Die Amtsärztliche Leichenschau dient der Überprüfung der Todesursache und ist vor jeder Einäscherung gesetzlich vorgeschrieben.
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