In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Das heißt der Körper oder die Asche eines Verstorbenen müssen bestattet werden. Die Bestattung ist nur an von den zuständigen Behörden erlaubten Orten (Friedhöfe, Urnenhäusern, festgelegten Waldgebieten, Grabeskirchen, bestimmten Meergebieten) möglich. Es ist z.B. nicht erlaubt die Urne im eigenen Garten zu begraben oder in der Wohnung aufzubewahren.