Bestattungspflichtige sind in erster Linie die Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, die Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel des Verstorbenen. Auch Geschwister können bestattungspflichtig sein. Das heißt, dass dieser Personenkreis dazu gesetzlich verpflichtet ist, die Bestattung des verstorbenen Verwandten zu besorgen, d.h. im Regelfall in Auftrag zu geben und die Kosten zu tragen.
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