Die Überführung Verstorbener ins Ausland ist genehmigungspflichtig. Die Erlaubnis wird durch den Leichenpass erteilt. Der Leichenpass wird von der örtlichen Ordnungsbehörde ausgestellt. Die Erteilung des Leichenpasses ist gebührenpflichtig.
Die Überführung Verstorbener ins Ausland ist genehmigungspflichtig. Die Erlaubnis wird durch den Leichenpass erteilt. Der Leichenpass wird von der örtlichen Ordnungsbehörde ausgestellt. Die Erteilung des Leichenpasses ist gebührenpflichtig.
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