Als Totenschein bezeichnet man eine öffentliche Urkunde, die der Arzt nach Feststellung des Todes ausstellt. Er versieht diese Urkunde mit den Personalien des Verstorbenen, mit Zeit und Ort des Todes, der Todesart (natürlich oder nicht-natürlich) und. der Todesursache. Die Angabe der Todesursache erfolgt im verschlossenen Teil des Totenscheines und ist für niemanden sichtbar. Weder der Bestatter noch der Standesbeamte, dem der Totenschein vorgelegt werden muß, damit dieser die beantragten Sterbeurkunden anfertigen kann, erfahren die Todesursache. Wer als Angehöriger die Todesursache erfahren will, muss sich direkt an den Arzt wenden, der den Totenschein ausgestellt hat.
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