Bestattungspflichtiger

Bestattungspflichtige sind in erster Linie die Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, die Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel des Verstorbenen. Auch Geschwister können bestattungspflichtig sein. Das heißt, dass dieser Personenkreis dazu gesetzlich verpflichtet ist, die Bestattung des verstorbenen Verwandten zu besorgen, d.h. im Regelfall in Auftrag zu geben und die Kosten zu tragen.

Von |2020-12-29T12:22:24+01:00November 11th, 2020||0 Kommentare

Bestattungspflicht

In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Das heißt der Körper oder die Asche eines Verstorbenen müssen bestattet werden. Die Bestattung ist nur an von den zuständigen Behörden erlaubten Orten (Friedhöfe, Urnenhäusern, festgelegten Waldgebieten, Grabeskirchen, bestimmten Meergebieten) möglich. Es ist z.B. nicht erlaubt die Urne im eigenen Garten zu begraben oder in der Wohnung aufzubewahren.

Von |2020-11-11T18:13:57+01:00November 11th, 2020||0 Kommentare