Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die Beisetzung eines Verstorbenen in einem Sarg unterhalb der Erdoberfläche.
Die Erdbestattung ist die Beisetzung eines Verstorbenen in einem Sarg unterhalb der Erdoberfläche.
Bestattungspflichtige sind in erster Linie die Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, die Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel des Verstorbenen. Auch Geschwister können bestattungspflichtig sein. Das heißt, dass dieser Personenkreis dazu gesetzlich verpflichtet ist, die Bestattung des verstorbenen Verwandten zu besorgen, d.h. im Regelfall in Auftrag zu geben und die Kosten zu tragen.
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Das heißt der Körper oder die Asche eines Verstorbenen müssen bestattet werden. Die Bestattung ist nur an von den zuständigen Behörden erlaubten Orten (Friedhöfe, Urnenhäusern, festgelegten Waldgebieten, Grabeskirchen, bestimmten Meergebieten) möglich. Es ist z.B. nicht erlaubt die Urne im eigenen Garten zu begraben oder in der Wohnung aufzubewahren.
Als Bestattungsinstitut wird der Betrieb bezeichnet, in dem der Bestatter seinen Beruf ausübt. Ähnliche Firmenbezeichnungen sind: Beerdigungsinstitut, Bestattungshaus, Beerdigungsanstalt.
Bestattungsarten sind die Erdbestattung, die Feuerbestattung, die Seebestattung, die Waldbestattung, die Naturbestattungen, die Diamantbestattung und die Weltraumbestattung.
Als Amtsärztliche Leichenschau bezeichnet man die Untersuchung des Leichnams durch einen Amtsarzt. Die Amtsärztliche Leichenschau dient der Überprüfung der Todesursache und ist vor jeder Einäscherung gesetzlich vorgeschrieben.
Bei der anonymen Bestattung findet die Beisetzung in der Regel ohne das Beisein der Angehörigen statt. Das Grab hat keinerlei Kennzeichnung.
Unter Aufbahrung versteht man das Ausstellen eines verstorbenen Menschen während eines begrenzten Zeitraumes in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten vor der Beisetzung.